Hohe fachliche Kompetenz in allen Rechtsfragen, erworben durch eine viel jährige Ausbildung, Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit und die Anwendung modernster Kommunikationstechniken, prägen das Berufsbild des Notars. Als Urkundenverfasser und Rechtsberater in allen Lebenslagen, ist der Notar der geeignetste Vertreter zur Vermeidung künftiger Streitereien.
Die Notare sind erfahrene Berater und umsichtige Begleiter bei der Errichtung und Abwicklung von Verträgen sowie Angelegenheiten auf allen Rechtsgebieten. In 38 Amtsstellen im gesamten Bundesland Salzburg stehen Ihnen die Salzburger Notare als unabhängiger Rechtsberater zur Verfügung. Die erste Rechtsauskunft beim Notar ist kostenlos.
Verträge aller Art
Der Notar errichtet zB. Kaufverträge über Liegenschaften (hierbei wird er regelmäßig auch als Treuhänder tätig), Schenkungs- und Übergabeverträge, Wohnungseigentumsverträge, Verträge für Grundteilungen, Urkunden über die Einräumung oder Löschung grundbücherlicher Rechte und vieles mehr.
Erbrecht
Der Notar ist vor allem aufgrund seiner Erfahrung als Gerichtskommissär Spezialist in erbrechtlichen Fragen. Dazu gehört die Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen, deren Verwahrung und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sowie die Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverträgen.
Verträge bei deren Errichtung und Abwicklung Ihr Notar gerne behilflich ist:
Kauf, Schenkung oder Übergabe
Grundbuchseingaben
Gesellschaftsverträge
Firmenbucheingaben
Ehe und Partnerschaft
Adoption
Scheidungsvergleich
Erbrecht
Testament
Verlassenschaftsverfahren
Vorsorgevollmacht
Sachwalterschaft
Patientenverfügung
Der Notar als Parteienvertreter
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Kontakt:
Notariatskammer Salzburg
Notar Hon. Prof. Dr. Claus Spruzina
Präsident der Sbg. Notariatskammer
Ignaz-Harrer-Straße 7
5020 Salzburg
Tel.: 0662/845359
salzburg@notariatskammer.at
www.notariatskammer.at
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