Wir wissen wie unübersichtlich und kompliziert der Weg zu einem dringend benötigtem Dokument sein kann, daher haben wir uns die Mühe gemacht und Formulare aus den diversen Lebensbereichen für Sie zusammengesucht. Bei uns finden Sie links das Formular als Download und nebenstehend die dazugehörige Erläuterung. Wir hoffen, Ihnen somit das Leben etwas erleichtert zu haben!
Für Fragen zur Handhabungder einzelnen Dokumente steht Ihnen gerne unsere Expertin Frau Manuela Wimmer zur Verfügung.
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Neuer Modus des Angehörigenbonus samt Antragsformular Hier finden sie weiter Informationen. | |
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis; er enthält die persönlichen Daten des Inhabers/der Inhaberin, das Datum der Ausstellung sowie den Grad der Behinderung. Eine Ausstellung bringt viele Vorteile. | |
Die Ausgleichszulage soll jeder/jedem Pensionsbezieher/in - mit rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt im Inland - unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Familien- und Einkommensverhältnisse ein Mindesteinkommen sichern. Eine gesetzliche "Mindestpension" gibt es in Österreich nicht! | |
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale werden über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt. | |
Nehmen Sie für Ihre Krankenbehandlung nicht die Vertragspartner bzw. die eigenen Einrichtungen der Salzburger GKK in Anspruch, so müssen Sie die anfallenden Kosten vorerst selbst tragen. Anschließend gebührt eine Kostenerstattung. | |
Eigenverantwortlich möchten Sie sich für den Ernstfall vorbereiten - eine gute Entscheidung! Mit diesem Ordner verschaffen Sie sich und eventuell Ihren Angehörigen einen umfassenden Überblick über Ihre wichtigsten persönlichen Unterlagen - für alle Fälle! | |
Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. | |
Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird. | |
Rezeptgebuehrenbefreiung ÖGK |
Die Rezeptgebührenbefreiung wird auf Antrag zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in einer Hausgemeinschaft lebenden Personen den jeweils vorgesehenen Richtsatz nicht überschreitet. |
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigte/Bevollmächtigter für sie entscheiden und sie vertreten kann. | |
Einen Antrag um Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe können grundsätzlich nur PensionistInnen (Alterspension) mit Bezug einer Ausgleichszulage stellen.Ein Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe besteht dann, wenn das verbleibende Netto-Einkommen abzüglich Miete und Betriebskosten (Strom, Heizung und Gemeindeabgaben) Höchstbeträge nicht übersteigt. |
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